Studie: Barrierefreiheit als Wirtschaftsfaktor

International vergleichende Studie zur Barrierefreiheit in Unternehmen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2018 eine internationale Studie gefördert, die aus dem Ausgleichfonds der Arbeitgeber nach § 161 SGB IX finanziert wurde. Die Studie ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin in der Zeit vom 01. März 2018 bis 31. Oktober 2019 (20 Monate) durchgeführt.

Eine übergreifende Erkenntnis der Studie liegt darin, dass viele in der Studie aufgenommen Unternehmen das Thema Diversität und Barrierefreiheit nicht nur als soziale Wohltat ansehen, sondern als wirtschaftliche Komponente in ihre Unternehmensziele einbinden. Hierbei steht die Gewinnung neuer Kunden, wie etwa bei Scandic (s. o. 10 in Teil 2), die Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie die Erschließung neuer Fachkräfte, wie etwa bei Capgemini (s. o. 11 in Teil 2), im Vordergrund.

Dafür wird das Thema Barrierefreiheit mit angrenzenden, übergeordneten Themen wie Diversity und Corporate Social Responsibility verknüpft. Ebenfalls lässt sich auch vermehrt die Verknüpfung zwischen Barrierefreiheit und den auf Nachhaltigkeit angelegten „Sustainable Developement Goals“ (SDG) beobachten, die in Deutschland noch weit weniger als in anderen Ländern verbreitet sind. Alle diese Themen ermöglichen die Einbindung der Barrierefreiheit in eine übergeordnete Unternehmensstrategie, die mit wirtschaftlichen Absichten einhergeht, um sich zukunftsorientiert auf dem Markt zu positionieren.

Diese ganzheitliche Ausrichtung in den Betrieben erfordert auch eine hierfür angelegte Struktur, die sich unterschiedlich ausgestalten kann. Bei der schwedischen Hotelkette „Scandic-Hotels“ wurde z. B. extra eine für den Abbau von Barrieren ausgerichtete Stelle des „Director Accessibility“ auf Management-Ebene eingerichtet (s. o. 10 in Teil 2). Diese Experten, oftmals Experten in eigener Angelegenheit, die früh an der Festlegung von Unternehmenszielen und der Entwicklung von Unternehmensstrategien beteiligt werden, ergänzen die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten und der Schwerbehinderten-Vertretungen im Sinne des SGB IX. Dabei könnten auch Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX) stärker als Instrument strategischer Gestaltung genutzt werden.

Hier erfahren Sie mehr und können die Studie herunterladen