Zuschüsse für Barriereabbau in Wohnungen bei der KfW beantragen
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen. Im KfW-Zuschussportal stehen bereits die Mittel zur Verfügung. Beim BMI, also dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind Fördermittel von insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung.
Wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
- Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Unabhängig von Ihrem Alter
Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Höhe des Zuschusses pro Wohnung
Maßnahme | Zuschussbetrag in % | Maximaler Zuschussbetrag in Euro |
---|---|---|
Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten | 5.000 |
Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten | 6.250 |
Hinweis zur Höhe der förderfähigen Kosten:
- Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Europro Wohnung bezuschusst.
- Stellen Sie Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung, werden insgesamt förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Bei der KfW erfahren Sie alle Details und können den Antrag ausfüllen.