Zuschüsse für Barriereabbau in Wohnungen bei der KfW beantragen

Zuschüsse für Barriereabbau in Wohnungen bei der KfW beantragen

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen. Im KfW-Zuschussportal stehen bereits die Mittel zur Verfügung. Beim BMI, also dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind Fördermittel von insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung.

Wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind,
  • Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung ab.)

Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Unabhängig von Ihrem Alter
Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Höhe des Zuschusses pro Wohnung

Maßnahme Zuschuss­betrag in % Maximaler Zuschuss­betrag in Euro
Einzelmaß­nahmen aus den Förder­bereichen zur Barriere­reduzierung 10,0 % Ihrer förder­fähigen Kosten 5.000
Standard „Alters­gerechtes Haus“ 12,5 % Ihrer förder­fähigen Kosten 6.250

Hinweis zur Höhe der förder­fähigen Kosten:

  • Bei Maßnahmen zur Barriere­reduzierung (Einzel­maßnahmen oder Standard Alters­gerechtes Haus) werden förderfähige Investitions­kosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Europro Wohnung bezuschusst.
  • Stellen Sie Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung, werden insgesamt förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Bei der KfW erfahren Sie alle Details und können den Antrag ausfüllen.