Zugänglichkeit von Veranstaltungen in Kultur und Wissenschaft
Kultur- und Wissenschaftsorganisationen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten der Zugänglichkeit, seitdem wir uns außerhalb traditioneller Räume bewegen und mit der Darstellung unserer Kultur experimentieren. Bei einer Veranstaltung konzentriert sich das Engagement auf deren Standort und Zugang zum Inhalt.
Die Verantwortlichen für kultur- und geisteswissenschaftliche Veranstaltungen müssen sich mit drei Fragestellungen auseinandersetzen:
1. Es muss sichergestellt werden, dass alle Veranstaltungen für alle zugänglich sind, nicht nur für das Publikum.
Erfahrungsgemäß wird an weitere Zugänglichkeit für Besucher erst gedacht, wenn zufällig auch Menschen mit Behinderungen als Mitarbeiter, Vorstands- und Panelmitglieder, Designer, Freiwillige, Bewerber, Darsteller, Autoren, Lehrer, Techniker, Dozenten, Künstler und Administratoren in die Organisation eingebunden sind. Beschränken Sie die Fragen und Bemühungen um die Zugänglichkeit jedoch nicht auf die Eingangsbereiche oder auf öffentliche Bereiche.
2. Bewerten Sie sorgfältig jede Maßnahme und Komponente für die Zugänglichkeit in Zusammenarbeit mit sachkundigen Personen mit Behinderungen.
Regelmäßige Überprüfung und Bewertung aller Räumlichkeiten und Aktivitäten zur Sicherstellung der Zugänglichkeit. Befragen Sie die Mitglieder des „Beratungsausschusses“ nach der Barrierefreiheit:
- Personen, die Rollstühle (manuell und elektrisch), Roller, Krücken oder Gehhilfen benutzen;
- Personen, die blind oder sehbehindert sind; Personen, die gehörlos oder schwerhörig sind; und
- Personen, die eine Entwicklungsbehinderung, eine Lernbehinderung oder eine andere kognitive Beeinträchtigung haben.
Jeder Einzelne hat eine einzigartige Betrachtungsweise und trägt dazu bei, einen umfassenden Überblick über die Einrichtungen und Programme zu gewährleisten.
3. Stellen Sie sicher, dass sachkundige Personen mit Behinderungen bei der Gestaltung und Überprüfung aller Richtlinien, Verfahren und Praktiken beteiligt sind.
Klar durchdachte Richtlinien und Verfahren gehen Hand in Hand mit gut konzipierten, zugänglichen Angeboten, effektiver Kommunikation und physischem Zugang.
Klar formulierte Richtlinien und Verfahren helfen den Mitarbeitern und Teilnehmern bei der Umsetzung des Plans einer Organisation.
Zum Beispiel: Eine Organisation hat ein unterstützendes Hörsystem im Auditorium installiert, einem Raum, der normalerweise für die Vorführung einer Videodokumentation und gelegentlich für eine kleine Vortragsreihe genutzt wird. In der neuen Richtlinie heißt es:
„Wann immer im Hörsaal eine Veranstaltung stattfindet, wird die Hörhilfe eingeschaltet und steht zur Verfügung.“
Zu den neuen Prozeduren gehören die Aktivierung des Systems, wenn das Video gezeigt wird, die Sicherstellung der Einrichtung und des Betriebs des Systems während der Vorträge oder anderer Veranstaltungen, die ordnungsgemäße Wartung der Hörhilfeempfänger (saubere Ohrhörer, frische Batterien) und die Ausgabe der Empfänger vom Informationsstand direkt vor dem Auditorium, beginnend eine halbe Stunde vor jeder Veranstaltung.