Barrierefreie Farb- und Kontrastgestaltung

Bei der Verwendung kontrastreicher Materialien im Neubau müssen durch die sehbehindertengerechte Gestaltung keine zusätzlichen Materialkosten entstehen. Mangelnde Sachkenntnis und Schulung der Planer und Praktiker des öffentlichen Raumes verursachen hingegen nicht selten eine unsachgemäße Ausführung, die im Anschluss Nachbesserungen

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