Barrierefreie Farb- und Kontrastgestaltung

Bei der Verwendung kontrastreicher Materialien im Neubau müssen durch die sehbehindertengerechte Gestaltung keine zusätzlichen Materialkosten entstehen. Mangelnde Sachkenntnis und Schulung der Planer und Praktiker des öffentlichen Raumes verursachen hingegen nicht selten eine unsachgemäße Ausführung, die im Anschluss Nachbesserungen erfordert. Doch auch diese halten sich, gemessen am Sicherheitsgewinn kostenmäßig häufig im Rahmen. 

Selten muss Bausubstanz komplett ausgetauscht werden, da Vorhandenes oft kontrastreich aufgewertet werden kann. 

Prüfungskosten zur Feststellung von Leuchtdichtekontrasten einzelner Materialkombinationen im Neuzustand können meist herstellerseitig übernommen werden. Die Hersteller können diese Kosten auf viele Abnehmer umlegen und ziehen zusätzlichen Nutzen aus der Prüfung, wenn sie die barrierefreie Gestaltung ihrer Produkte effektiv vermarkten. Zur Erreichung anderer normierter Schutzziele ist dies längst gängige Praxis, wie zum Beispiel bei der Angabe von Trittsicherheitswerten von Bodenbelägen. 

Grundsätzlich gilt es, die bamerefreie Gestaltung bereits in Planungsphasen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes fundiert einfließen zu lassen. Sollten kostenintensive Maßnahmen zur nachträglichen Herstellung von Kontrasten nötig sein, so ist zu prüfen, mit welchem Ziel diese durchgeführt werden. Gilt es Sturzgefahren oder Gefahren des Auflaufens gegen Hindernisse durch Kontraste abzusichern, sollten die Kosten langfristig und nachhaltig betrachtet werden, denn kostenneutrale Lösungen gibt es nicht. Hier ist nun die Argumentationskraft der Selbsthilfeverbände gefragt. Der Inklusionsberater soll dabei helfen bestehende Gefahren und Lösungen aufzuzeigen und beides überzeugend darzustellen. Statt wegen mangelnder Argumente potentielle Folgekosten bei Unfällen durch Gerichtsverfahren, langwierige Krankenhausaufenthalte,Verdienstausfälle etc. aufzuzählen, ist eine Vor-Ort-Begehung mit verantwortlichen Entscheidungsträgern und Simulationsbrillen für verschiedene Sehbehinderungen meist viel eindrücklicher. Die Relevanz von Kontrasten erklärt sich dann meist von selbst. 

Kontraste – eine ästhetische Zumutung? 

Teilweise wird aus Gründen der Ästhetik eine kontrastreiche Gestaltung abgelehnt. Der Vergleich der Relevanz der Kunst des Schönen mit der Relevanz der Absicherung von Gefahren durch Kontraste muss hier nicht diskutiert werden. Häufig liegt ein Missverständnis vor, da der Unterschied zwischen Farb- und Leuchtdichtekontrasten nicht hinreichend bekannt ist. Bedenkenträger gehen oft davon aus, dass alles Schwarz-Weiß, Rot-Weiß oder Gelb-Schwarz gestaltet werden soll. Da es bei der Einhaltung geforderter Kontraste aber nicht um die Bestimmung von Farben, sondern um Helligkeitsunterschiede geht, können bezogen auf die Farbgestaltung auch Kombinationen gleicher Farben in unterschiedlichen Sättigungsgraden kontrastreich sein. 

Der phantasievolle Umgang mit Materialkombinationen spielt außerdem eine noch viel zu geringe Rolle. Was Materialien betrifft, regelt noch häufig das Angebot die Nachfrage. Hier sind in erster Linie die Auftraggeber gehalten kontrastreiche Materialien in ästhetischen Designs von den Materialherstellern einzufordern und neue Wege zu gehen. Auch der Einfluss verschiedener Materialoberflächen zur kontrastreichen Gestaltung wird längst nicht erschöpfend genutzt.

Denkmalschutz und Bamerefreiheit werden oft als unvereinbar dargestellt. Auch hier ist oft Unwissenheit in Bezug auf Farb- und Leuchtdichtekontraste anzutreffen. Außerdem gilt es durch barrierefreie Gestaltung nicht sinnlos vorhandene Bausubstanz zu zerstören, sondern sie einer breiteren Öffentlichkeit gefahrlos zugänglich zu machen. Manchmal gelingt es, die Helligkeit begrenzter Bereiche durch Tageslicht oder Spotscheinwerfer so anzuheben, dass nützliehe Kontraste zu benachbarten Flächen entstehen.

Langlebigkeit von Kontrasten

Häufig werden Leuchtdichtekontraste zwischen Materialien im Neuzustand ermittelt. Nutzungstypisch für den Außenbereich können Verwitterung, Abnutzung und Verschmutzung zum Abfallen des Leuchtdichtekontrastes führen. Es empfiehlt sich daher, Materialkombinationen einzusetzen, die geforderte Kontrastwerte deutlich überschreiten, um auch bei Kontrastminderung durch nutzungstypische Beeinträchtigungen die Vorgaben langfristig zu erfüllen.